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Was sagt das BVerfG zu OSHO?
Nach 16 Jahren diffamierender Berichterstattung in der Öffentlichkeit dürfen sich deutsche Beamte nicht mehr grundlos negativ über OSHO und seine Gemeinschaft äußern, denn es verstößt gegen das Grundgesetz: Beschluss vom 26. Juni 2002 (1 BvR 670/ 91) - Was lernen wir daraus?